Elektrotechnisch unterwiesene Person

Zielgruppe

Zielgruppe:

Mitarbeiter die keine elektrischen nachweisbaren Kenntnisse besitzen und zu deren Aufgaben diese Tätigkeiten zählen:

 

  • Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
  • Heranführen an Prüf- und Messgeräten, Werkzeugen zur Reinigung
  • Abdeckungen und Abschrankungen an spannungsführenden Teilen
  • Anspritzen von unter Spannung stehenden Teilen zur Brandbekämpfung
  • Reinigung, Herausnehmen und Einsetzen von  Sicherungseinsätzen mit geeigneten Hilfsmitteln
  • Arbeiten unter Spannung in Prüfanlagen und Laboratorien
  • Wiederholungsprüfungen von beweglichen elektrischen Betriebsmitteln                                         

Voraussetzungen:

keine

Dauer:

2 Tage (16 UE)

Inhalt:

Die elektrisch unterwiesene Person (EuP) kennt die Gefahren im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und ist über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Die EuP ist über die Grundlagen der Elektrotechnik informiert und kennt die Tätigkeiten, welche unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen. Auch Erste Hilfemaßnahmen nach einem Unfall durch elektrischen Strom sind der EuP vertraut.

  • Grundlagen E-Technik
  • Gefahren und Wirkung des elektrischen Stroms
  • geltende gesetzliche Grundlagen und technische Regeln
  • Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung
  • elektrische Betriebsmittel und Starkstromanlagen
  • zugelassene Tätigkeiten für elektrisch unterwiesene Personen
  • Erste Hilfe, Maßnahmen bei Unfällen und Havarien
  • Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Hinweis:

Wenn Sie an einer unseren Weiterbildungen teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus einem der Förderprogramme von Bund und Ländern beantragen. Der Kurs kann beispielsweise mithilfe eines Bildungsgutscheines finanziert werden.